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   OLG Celle, 13.02.1998 - 10 WF 23/97   

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OLG Celle, 13.02.1998 - 10 WF 23/97 (https://dejure.org/1998,9365)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.1998 - 10 WF 23/97 (https://dejure.org/1998,9365)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 10 WF 23/97 (https://dejure.org/1998,9365)
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Kurzfassungen/Presse

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    GKG § 12 Abs. 2 S. 2, § 12 Abs. 2 S. 4

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 604
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Celle, 21.03.2002 - 10 WF 44/02

    Festsetzung des Streitwertes einer Ehesache; Abstellen auf die

    Soweit für die Festsetzung des Streitwertes einer Ehesache auf die Einkommensverhältnisse der Eheleute abzustellen ist, kommt es auf das in drei Monaten vor Anhängigkeit des Scheidungsantrages erzielte Nettoeinkommen an; eine hiervon losgelöste Annahme des Mindestwertes in Höhe von 4.000 DM (§ 12 Abs. 2 Satz 4 GKG) mit der Begründung, beiden Eheleuten sei ratenlose Prozesskostenhilfe bewilligt worden, ist unzulässig (siehe auch Senatsbeschluss vom 13. Februar 1998 - 10 WF 23/98 = Nds. Rpfl 1998, 175 = FamRZ 1999, 604).

    b) Soweit das Amtsgericht in Abweichung davon auf den Mindestbetrag in Höhe von 4.000 DM abgestellt und dies mit dem Hinweis begründet hat, bei "ratenloser" PKH für beide Parteien komme nur der Mindestwert i. S. v. § 12 Abs. 2 Satz 4 GKG in Betracht, hat der Senat mit der überwiegenden Meinung (vgl. hierzu die Nachweise bei Zöller-Herget, ZPO , 23. Auflage, § 3 ZPO Stichwort: Ehesachen) bereits wiederholt zur - auch veröffentlichten - Kenntnis des Amtsgerichts (vgl. die Senatsentscheidungen 10 WF 197/97 und 10 WF 22/98 sowie Senatsbeschluss vom 13. Februar 1998 - 10 WF 23/98 - Nds. Rpfl 1998, 175 = FamRZ 1999, 604; Vorinstanz jeweils Amtsgericht Hannover) entschieden, dass es für eine solche vereinfachende Rechtsanwendung, die das Amtsgericht im Übrigen nicht näher begründet hat, an einer notwendigen Gesetzesgrundlage fehlt.

  • OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 9 WF 21/03

    Zur Streitwertbemessung in Ehesachen bei Bezug von Arbeitslosenhilfe

    Dieser Abschlag hat nach Auffassung des Senats jedoch nicht in Form einer Pauschale zu erfolgen (s. zu dieser teilweise vertretenen Auffassung die Nachweise bei Müller-Rabe im Handbuch des Fachanwaltes für Familienrecht, 4. Aufl., Kap. 17 Rn. 45), sondern in Höhe des sich jeweils aus den einschlägigen Tabellen ergebenden Barunterhaltsbetrages (vgl. Verfahrenshandbuch Familiensachen/Gutjahr § 6 Rn 284, 0LG Celle, FamRZ 1999, 604).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 5 WF 40/01

    Streitwert in Ehesachen; maßgebender Zeitpunkt; Erhöhung wegen außergewöhnlichen

    Ob bei der Bemessung des Gebührenstreitwerts einer Ehesache Zahlungen auf Darlehensschulden überhaupt und wenn ja auf welche Weise einkommensmindernd zu berücksichtigen sind, kann vorliegend dahinstehen (vgl. zum Streitstand nur OLG Celle, FamRZ 1999, 604; OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 707; Anders/Gehle, aaO, Stichwort "Ehesachen", Rdnr. 6 m. w. N.; Schneider/Herget, aaO, Rdnrn. 1079 ff m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2001 - 5 WF 190/01

    Ehescheidung - Streitwert - Streitwertbeschwerde

    § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG lässt sich nichts dafür entnehmen, dass in einem solchen Fall das Einkommen der Parteien für die Streitwertfestsetzung niedriger anzusetzen ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; OLG Celle, FamRZ 1999, 604; a.A. OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 1518 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Vechta, 02.08.2007 - 12 F 117/07

    Bestimmung des Streitwertes in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (hier:

    (OLG Celle FamRZ 1999, 604 [OLG Celle 13.02.1998 - 10 WF 23/97] ; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 255 [OLG Zweibrücken 27.06.2001 - 5 WF 40/01] -256; generell gegen eine Berücksichtigung: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.12.2006,16 WF 204/06 ; a.A. OLG Koblenz, JurBüro 1999, 475).
  • KG, 02.10.2003 - 3 WF 335/03

    Ehescheidungsverfahren: Wertbestimmung für die Ehesache bei ratenfreier

    Vielmehr schließt er sich der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Meinung an, dass auch in diesen Fällen nicht automatisch eine vom Grundsatz des § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG abweichende Wertfestsetzung gerechtfertigt ist (vgl. z.B. OLG Celle, OLGR Celle 2002, 153; FamRZ 1999, 604; Thüringer OLG, FamRZ 1999, 1678; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 606; OLG Hamburg (ebenfalls 1. Familiensenat), OLGR Hamburg 2000, 437).
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